Kosten

Die Übernahme der Kosten für eine ambulante Intensiv- und Beatmungspflege regelt das fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V). Als Betroffener oder Angehöriger besteht in Deutschland, neben dem Recht der freien Arztwahl, auch das Recht, sich einen Pflegedienst selbst zu wählen. Es gilt der Grundsatz „Der zu Pflegende entscheidet, wo und von wem er gepflegt wird“. Ebenso gilt „ambulant vor stationär“.

Durch das fünfte Sozialgesetzbuch werden Kosten der Behandlungspflege vollständig durch die Krankenkasse getragen.

Die Kosten der Grundpflege werden von der Pflegekasse gezahlt. Hierbei ist zu beachten, dass anders als bei der Krankenkasse nicht automatisch alle entstehenden Kosten von der Pflegeversicherung gezahlt werden. Ausschlaggebend ist die Zuweisung in eine Pflegestufe. Jede Pflegestufe hat einen Höchstbetrag. Ist dieser durch die grundpflegerischen Leistungen des Pflegedienstes überschritten, besteht die Möglichkeit, dass eine Eigenbeteiligung für den Patienten geltend gemacht wird, respektive ein anderer Träger diese Kosten übernimmt. Natürlich dürfen Sie als Eltern oder Angehörige selbst die Grundpflege für Ihr Kind oder Ihren Angehörigen leisten.

ViaCare ist Vertragspartner aller Krankenkassen.

Vor unserem Pflegeeinsatz beraten wir sie individuell. Innerhalb unserer Beratung stehen wir Ihnen gerne bei der Klärung einer möglichen Finanzierungslücke zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir klären gemeinsam alle entstehenden Fragen.

Patienteninformation

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